Warum wurde die ÖPG gegründet?

Im Jänner 2020 wurde die ÖPG mit dem Ziel gegründet, internationale Erfahrungen in die Diskussion um die Gestaltung, die Umsetzung und den Betrieb eines zukünftigen österreichischen Pfandsystems einfließen zu lassen. Viele Getränkehersteller, Verpackungsproduzenten und Händler sind verunsichert und wollen Klarheit zum Thema Pfand. Wir bieten eine Plattform für all jene Unternehmen, die auf nachhaltiges Verpackungsmanagement setzen.

Wer steht hinter der ÖPG?

Die ÖPG wurde aus dem Umfeld von europaweit agierenden Akteuren der Kreislaufwirtschaft gegründet. So gelingt es uns, ein umfassendes, internationales Know-how zum Thema Pfand zur Verfügung zu stellen und zahlreiche Kanäle der Informationsverbreitung zu nutzen.

Warum braucht es ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen in Österreich?

Die österreichischen Sortierkapazitäten sind bereits jetzt am Limit. In Österreich werden jährlich rund 165.000 Tonnen Leichtverpackungen gesammelt und sortiert. Mehr als die Hälfte sind Getränkeverpackungen. Ein modernes Pfandsystem holt PET-Flaschen und Dosen aus dem Abfallstrom und schafft somit Platz für andere, gut recycelbare Kunststoffverpackungen.

Was zeigt der internationale Vergleich mit anderen europäischen Ländern?

Ein Blick über die österreichischen Grenzen zeigt, dass in keinem europäischen Land die Recyclingquoten für Kunststoffe so hoch wie in Ländern mit modernen Einwegpfandsystemen sind. Ein innovatives Einwegpfand hilft, die Recyclingquoten für Kunststoffe binnen kurzer Zeit auf nahezu 90 Prozent zu erhöhen.

Unsere Mission

Die ÖPG (Österreichische Pfandsystemgesellschaft) ist eine Gesellschaft zur Errichtung und zum Betrieb von Pfandsystemen für alle Produkte, die über Ein- oder Mehrweg-Systeme ordentlich und sicher gesammelt, verwertet oder wiederverwendet werden sollen. Sie wurde im Jänner 2020 aus dem Umfeld von europaweit agierenden Akteuren der Kreislaufwirtschaft gegründet. So gelingt es ihr, ein umfassendes, internationales Knowhow zum Thema Pfand zur Verfügung zu stellen und zahlreiche Kanäle der Informationsverbreitung zu nutzen.

Sie sind vom Einwegpfand in Österreich betroffen?

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Wann kommt das Einweg-Pfand in Österreich?

Ab dem 1. Januar 2025 wird in Österreich ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen eingeführt. Zu den pfandpflichtigen Produkten zählen dann Einweg-Kunststoffflaschen sowie Getränkedosen und -flaschen aus Metall.

 

→ Hier mehr zu „Pfand Österreich 2025“ erfahren

Wie funktioniert das Pfandsystem für Pfandflaschen und Pfanddosen ab 2025?

Einweggetränkeverpackungen, die als Pfandflaschen und -dosen in Österreich auf den Markt gebracht werden, müssen von Herstellern, Produzenten und Importeuren ab 2025 inklusive der Pfandgebühr von 25 Cent verkauft werden.

 

→ Hier mehr zu „Pfanddosen und Pfandflaschen Österreich“ erfahren

Welche Verpackungen sind vom neuen Pfandsystem ab 2025 betroffen?

Alle Getränke, die in Einwegkunststoffflaschen und Metalldosen oder -flaschen mit einem Fassungsvolumen von 0,1 bis maximal 3 Liter in Österreich verkauft werden, sind ab dem 1. Jänner 2025 Teil des Pfandsystems.

 

→ Hier mehr zum „Pfandsystem Österreich“ erfahren

 

Wie funktioniert das Pfandsystem in Österreich?

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Österreich das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen und Einweggetränkedosen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis maximal 3 Litern. Für alle Pfandgebinde, die ab diesem Zeitpunkt in Österreich verkauft werden, muss eine Pfandgebühr in der Höhe von 25 Cent bezahlt werden. Der Handel bekommt eine Manipulationsgebühr. Diese Gelder werden für den Betrieb des Systems verwendet – auch der sogenannte Pfandschlupf (Pfandgebühren, die nicht ausbezahlt werden).

Die leeren Pfandflaschen und Pfanddosen können von den Konsumentinnen und Konsumenten an Rücknahmestellen (z. B. bei Pfandautomaten) zurückgebracht werden. Sobald sie „entwertet“ wurden, wird die Pfandgebühr zurückerstattet.

Die Zentrale Stelle in Österreich organisiert die Abholung und das Recycling dieser wertvollen Pfandflaschen und Pfanddosen. Das Material wird hochwertig recycelt und als sogenanntes Rezyklat zurück in den Materialkreislauf der Verpackungen geführt. So kann der Kreislauf für Einweggetränkeflaschen und -dosen aus Kunststoff und Metall nahezu vollständig geschlossen werden. Das schützt die Umwelt und schont natürliche Ressourcen.

Was bedeutet Einwegpfand?

Einwegpfand bedeutet, dass Getränkeflaschen und -dosen, die unter lt. Pfandverordnung zum Einwegpfand zählen, nur 1x befüllt werden und beim Kauf dieser Produkte eine Pfandgebühr hinzukommt. Die Pfandgebühr wird zurückerstattet, sobald die Pfandflasche oder Pfanddose bei einer Rücknahmestelle retourniert und dadurch „entwertet“ wird.

Diese Rücknahmestellen können entweder Automaten sein, gemeinsame Rücknahmestellen in Bahnhöfen oder Einkaufszentren oder für einzelne Pfandgebinde auch kleine Geschäfte wie Bäckereien, Greißler oder Imbissstände.

Wie finanziert sich das Pfandsystem in Österreich?

Das Pfandsystem in Österreich finanziert sich durch 3 Einnahmequellen: 

  1. Pfandschlupf (d. h. nicht eingelöste Pfandgebühren): Wird ein Produkt von Konsumentinnen und Konsumenten gekauft, muss eine Pfandgebühr in der Höhe von 25 Cent bezahlt werden. Bei der Rückgabe der Verpackung an einer Rücknahmestelle wird die Pfandgebühr rückerstattet. Geschieht dies nicht, bleibt die Pfandgebühr bei der Zentralen Stelle und dient zur Finanzierung des gesamten Systems.

  2. Rezyklate: Im Recyclingprozess erhält man sehr hochwertiges und anders als bei der getrennten Sammlung vor allem sortenreines Material. Fehlwürfe kann es aufgrund der digitalen Kennzeichnung der Getränkeverpackungen kaum geben, da sie ein Rücknahmeautomat nicht akzeptieren würde. Das gewonnene Material kann also optimal recycelt und wiederaufbereitet werden und findet seinen Weg als Rezyklat zurück in den Materialkreislauf. Die Erlöse aus dem Verkauf verbleiben bei der Zentralen Stelle.

  3. Produzentenbeitrag: Der Produzentenbeitrag setzt auf dem Prinzip der „Erweiterten Herstellerverantwortung“ (EPR) auf. Die Höhe beläuft sich üblicherweise auf 0,9 bis 3 Cent und macht somit nur einen Bruchteil der tatsächlichen Pfandgebühr aus.

Der Weg in die moderne Kreislaufwirtschaft

Am 27. Januar 2020 veröffentlichte das ehemalige Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) eine Studie zum Thema „Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Vorgaben betreffend Getränkegebinde, Pfandsysteme und Mehrweg“.  Die Studie besagt, dass Österreich die Quoten der EU-Rahmenrichtlinie aus dem Kreislaufwirtschaftspaket nur durch die Einführung eines flächendeckenden Pfandsystems auf Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff erfüllen kann. 

Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) wurde am 10. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt RIS, BGBl. I Nr. 200/2021 veröffentlicht. Darin wurde unter anderem beschlossen, dass in Österreich ein Pfandsystem für bestimmte Einweggetränkeverpackungen eingeführt werden soll.

Am 26. September 2023 trat die österreichische Pfandverordnung in Kraft. Die Pfand VO regelt alle Details zur Planung und Umsetzung für das Einwegpfandsystem (wie es funktioniert, wie es sich finanziert, die Höhe der Pfandgebühr, den Verkauf des Rezyklats etc.).

Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen und -dosen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis maximal 3 Litern gilt in Österreich ab dem 1. Januar 2025.

Packaging and Packaging Waste Regulation und Single Use Plastic Directive

Die Abkürzung PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“, auch EU-Verpackungsverordnung genannt, die alle Mitgliedstaaten der EU betrifft. Das Plenum des EU-Parlaments hat am 24. April 2024 über die englische Version der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle abgestimmt, die Mehrheit hat dem Entwurf zugestimmt. Die vorläufige Einigung wird dem Umweltausschuss des Parlaments und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat vorgelegt. Wird der Text gebilligt, so muss er anschließend von beiden Organen förmlich angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt. 18 Monate nach dem Inkrafttreten wird die Verordnung angewendet.

Das Ziel der PPWR ist es, die Kreislaufwirtschaft durch harmonisierte Vorgaben zu fördern und den Binnenmarkt zu stärken. Die Hauptthemen der Verordnung sind die Recyclingfähigkeit, ein verpflichtender Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen, Verpackungsminimierung, Kennzeichnung, Verpackungsverbote und Wiederverwendbarkeit.

Um die voranschreitende Meeresverschmutzung und die Verunreinigung der Strände zu stoppen, hat die EU-Kommission neue Richtlinien für alle europäischen Länder vorgeschlagen. Am 21. Mai 2019 erfolgte von allen Mitgliedstaaten die Zustimmung zur Single Use Plastic Directive und war somit der letzte Schritt im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Die sogenannte Einwegplastik-Richtlinie betrifft 10 verschiedene Einwegplastik-Produkte und die 5 häufigsten Fischfangprodukte, die im Meer zurückgelassen werden.

Sie umfasst Maßnahmen, um deren weitere Verwendung stark einzuschränken oder in Zukunft gar zu vermeiden. Diese Maßnahmen starteten 2021 und folgen einem vorgegebenen Zeitplan. Sie reichen von Bewusstseinsbildung, Kennzeichnungspflicht und Verboten über die Erweiterung der Herstellerverantwortung (EPR) bis hin zu einer massiven Erhöhung der getrennten Sammelquote für Getränkeflaschen (bis 3l) auf 90 % ab 2029. Die letzte Maßnahme ist ein verpflichteter Recyclinganteil von 30 % in sämtlichen Getränkeflaschen (bis 3l) ab 2030.

Erfolgsfaktor Pfandsystem

Ein Blick auf viele europäische Staaten zeigt deutlich den Trend in Richtung einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft: mehr als 40 Länder und Regionen haben bereits ein Einweg-Pfandsystem eingeführt und weitere werden folgen.

Haben Sie Fragen zum Pfandsystem in Österreich und zum Einwegpfand ab 2025?

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Kreislaufwirtschaft

Das Ziel einer modernen Kreislaufwirtschaft ist es, Materialien möglichst lange im Kreislauf zu halten und die Verschwendung von Rohstoffen zu vermeiden. Werden PET-Flaschen und Dosen in einem Pfandsystem gesammelt, können Wertstoffe in höchstmöglicher Qualität für den Einsatz in Produktionszyklen gewonnen werden.

Digitalisierung

Wir entwickeln digitale Lösungen, um das Pfandsystem für alle Beteiligten smart und transparent zu gestalten. Daher arbeiten wir mit internationalen Partner zusammen, deren Erfahrungen im Pfand in unsere Ideen einfließen.

Kostenneutral für Konsumenten

Ein modernes Einwegpfand finanziert sich selbst - durch nicht eingelöste Pfandgebühr, einen geringen Herstellerbetrag und den Verkauf von gesammelten Wertstoffen. Der Konsument bezahlt nicht mehr für die Entsorgung seiner Verpackungen als bisher.

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Das ÖPG Team

Hinter der ÖPG stecken zwei Personen, die sich mit Leidenschaft und Ehrgeiz dem Thema Einwegpfand verschrieben haben. Recycling und Circular Economy dominieren unseren Alltag. Es ist uns daher ein Anliegen, zu kommunizieren und aufzuklären und den Weg in eine moderne Kreislaufwirtschaft zu begleiten.

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Christian Abl
Geschäftsführer

Christian Abl ist Geschäftsführer der ÖPG und schon lange Teil der nationalen und internationalen Abfallbranche. Er blickt auf viele Jahre Erfahrung im Umweltmanagement und der Zementindustrie zurück und begleitete internationale Projekte.

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Nicole Vacha
Unternehmenskommunikation

Nicole Vacha ist für die Bereiche Kommunikation, Marketing und Public Relations bei der ÖPG verantwortlich. Bei ihr laufen auch sämtliche organisatorischen Fäden der ÖPG zusammen. Im Umweltmanagement ist sie beruflich seit 8 Jahren beschäftigt.

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ÖPG Pfandsystemgesellschaft m.b.H.

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