Als Pfandflaschen gelten alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff mit einem Füllvolumen von 0,1 bis maximal 3 Liter, die ab dem 1. Jänner 2025 in Österreich verkauft werden. Zum Dosenpfand zählen alle Getränkedosen und -flaschen aus Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis maximal 3 Liter.
Sämtliche Getränkearten von Milch- und Milchprodukten (mit > 51 % Milchanteil, z. B. Molke- oder Joghurtgetränke) sind aus lebensmitteltechnischen Gründen von der Regelung ausgenommen! In Deutschland, wo es das Pfandsystem schon seit vielen Jahren gibt, wurde die Pfandpflicht ab dem 1. Jänner 2024 auch auf Milch- und Milchmixgetränkeverpackungen ausgeweitet. Mittlerweile stellt das Recycling dieser Kunststoffflaschen und Aluminiumdosen keine große hygienische Herausforderung mehr dar. Es ist also davon auszugehen, dass es sich hierbei ebenfalls um eine befristete Ausnahmeregelung handelt und die Pfandpflicht auf diese Produkte ausgeweitet wird.
Einweggetränkeverpackungen, die als Pfandflaschen und -dosen in diese Kategorie fallen, müssen von Herstellern, Produzenten und Importeuren ab 2025 inklusive der Pfandgebühr von 25 Cent an ihre österreichischen Handelspartner und Endkonsumenten verkauft werden. Zusätzlich dazu müssen sich diese Unternehmen einmalig bei der Zentralen Stelle registrieren, da sie auch eine sogenannte Produzentengebühr für die Finanzierung des Pfandsystems entrichten müssen. Des Weiteren sind alle Getränkeverpackungen, die in den Geltungsbereich der Pfandverordnung fallen, zu registrieren, damit sie bei der Rückgabe auch als Pfandflasche oder -dose erkannt werden.
Wie erkenne ich, was eine Pfandflasche bzw. Pfanddose ist?
Pfandflaschen müssen genauso wie Dosen aus dem Dosenpfand durch das offizielle Pfandsymbol eindeutig gekennzeichnet werden. Am Pfandsymbol können Konsumentinnen und Konsumenten erkennen, ob beim Kaufpreis ein Flaschenpfand oder Dosenpfand enthalten ist und wie sie die Flasche oder Dose nach dem Konsum korrekt entsorgen können. Das gilt für österreichische Getränke genauso wie für importierte Getränke aus dem Ausland. Ausschlaggebend ist lediglich das Fassungsvolumen von 0,1 bis maximal 3 Liter. Die einzige Ausnahme bilden Milch- oder Milchmixgetränke, denn sie sind vom Pfandsystem ausgenommen.
Wo kann ich Pfandflaschen und Pfanddosen zurückgeben?
Pfandflaschen und Dosen aus dem Dosenpfand können zumeist überall retourniert werden, wo sie gekauft wurden. In den meisten Fällen befinden sich dort Pfandautomaten, die Einweg- und Mehrweg-Gebinde zurücknehmen. An stark frequentierten Orten wie in Einkaufscenter oder Bahnhöfen können alternativ auch gemeinsame Rücknahmestellen betrieben werden. Ist das Geschäft zu klein für einen Pfandautomaten oder handelt es sich z.B. um eine Imbissbude, erfolgt die Rücknahme manuell – allerdings nur für jene Getränke, die entweder selbst oder die den angebotenen Einweggetränkeverpackungen nach Packstoff und Füllvolumen entsprechen. Diese Betreiber haben nur die Anzahl an Einweggetränkeverpackungen zurückzunehmen, die Letztverbraucher üblicherweise in dieser Verkaufsstelle erwerben.