Pfand Österreich 2025: Wann kommt das Einweg-Pfand in Österreich?

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Ab dem 1. Jänner 2025 gilt auch in Österreich das Pfand auf Einweggetränkeverpackungen. Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff und Getränkedosen oder -flaschen aus Metall zählen ab dann zu Einweg-Pfandprodukten. Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen dafür beim Kauf ein Pfand in der Höhe von 0,25 Euro. Werden die leeren Pfandgebinde bei einer autorisierten Rücknahmestelle (z. B. bei Pfandautomaten) zurückgegeben, wird der Betrag erstattet.

Warum kommt in Österreich das Einweg-Pfand ab 2025? 

In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits Pfandsysteme für Einweggetränkeverpackungen. Ab dem 1. Jänner 2025 folgt auch Österreich diesem Beispiel und etabliert ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen. Durch das Pfand in Österreich soll sichergestellt werden, dass gebrauchte Einweggetränkeverpackungen beispielsweise aus PET oder Aluminium nicht im Restmüll oder gar in der Natur landen. Solche Verpackungen sind für den Kreislauf für immer verloren. Verpackungen, die Teil eines Pfandsystems sind, werden in der Regel zu mehr als 95 Prozent[¹] wieder dem System zugeführt. So können sie als recycelter Wertstoff ihren Weg zurück in den Materialkreislauf einer hochwertigen Verpackung finden, unter anderem auch in Getränkeflaschen und -dosen. 

Wann kommt das Pfandsystem in Österreich? 

Ab dem 1. Jänner 2025 zählen alle Getränke, die in Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff und Getränkedosen oder -flaschen aus Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter verkaufen werden, zu den Einwegpfand-Produkten. Von der Pfandpflicht sind sämtliche Getränkearten erfasst, mit Ausnahme der Getränkearten von Milch- und Milchprodukten (mit > 51 % Milchanteil). Produzenten, Hersteller, Abfüller oder Importeure haben neben verpackungsrechtlichen Pflichten daher ab 2025 zusätzliche Verpflichtungen gemäß der Pfand-VO zu erfüllen.

 

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