Pfandsystem Österreich: Welche Verpackungen sind betroffen?

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Ab dem 1. Jänner 2025 kommt in Österreich das Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen. Alle Getränke, die in Einwegkunststoffflaschen und Metalldosen oder -flaschen mit einem Fassungsvolumen von 0,1 bis maximal 3 Liter in Österreich verkauft werden, sind dann Teil des Pfandsystems. Aus hygienischen Gründen sind Milch- und Milchmixgetränke noch davon ausgenommen. Alle anderen Getränkearten zählen zu den Pfandgebinden und müssen mit dem nationalen Pfandsymbol gekennzeichnet sein.

Ob Milch- und Milchmixgetränke eine Ausnahme bleiben, ist fraglich. Blickt man in unser Nachbarland Deutschland, scheinen diese Einweggetränkeverpackungen kein Problem mehr darzustellen. Denn seit dem 1. Jänner 2024 zählen sie dort ebenfalls zu den Pfandgebinden[¹]. Die Ausnahme war nur eine Übergangsfrist, um betroffenen Herstellern und Verkaufsstellen eine längere Vorbereitungszeit zu ermöglichen. Denn das Recycling dieser Verpackungen stellt mittlerweile keine große hygienische Herausforderung mehr dar.

Welche Ziele verfolgt die Einführung des Pfandsystems in Österreich? 

Durch die Einführung des Pfandsystems ab 2025 in Österreich soll sichergestellt werden, dass betroffene Verpackungen aus Kunststoff und Metall eine höhere Recyclingquote erzielen und das Material als recycelter Wertstoff seinen Weg zurück in die Verpackung findet. Derzeit landen noch zu viele Einwegkunststoffflaschen, überwiegend PET-Flaschen oder Getränkedosen im Restmüll oder gar in der Natur[²]. So sind diese für den Materialkreislauf für immer verloren. 

Alle anderen Leichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall (z. B. Wurst- und Käseverpackungen, Joghurtbecher, Getränkekartons, Wasch- und Reinigungsmittelflaschen oder Lebensmittelkonserven) werden weiterhin in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack gesammelt. Ab dem 1. Jänner 2025 gibt es keine regionsspezifischen Unterschiede mehr, es gilt flächendeckend das Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen sowie die getrennte Sammlung um Gelben Sack oder der Gelben Tonne auf alle anderen Leichtverpackungen. 

Ab dem Einführungsjahr 2025 wird mithilfe des Pfandsystems für alle pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen eine Sammelquote von 80 % angestrebt, ab 2027 soll diese dann auf 90 % gesteigert werden. Dass diese Quoten realistisch sind, zeigt der Vergleich mit dem internationalen Umfeld, wo es schon länger ein Pfandsystem auf Einweggetränkeverpackungen gibt.[³]  

Wie funktioniert das Pfandsystem in Österreich? 

Alle Getränke, die ab dem 1. Jänner 2025 in Österreich verkauft werden und in den Geltungsbereich der Pfandverordnung fallen, werden dann zuzüglich 25 Cent Pfandgebühr an alle Handelspartner und Endkonsumenten verkauft. Zusätzlich muss jede Einweggetränkeverpackung registriert werden, damit Konsumentinnen und Konsumenten für die Rückgabe der leeren Pfandgebinde ihre Pfandgebühr rückerstattet bekommen. Auf allen Pfandprodukten muss das offizielle Pfandsymbol abgebildet sein. 

Produzenten, Hersteller und Importeure müssen sich außerdem einmalig registrieren, da sie zusätzlich eine Produzentengebühr entrichten müssen. Die Registrierung erfolgt über ein Online-Portal, welches von der eingerichteten Zentralen Stelle (verantwortlich für Daten-, Geld- und Materialflüsse) bereitgestellt wird.

Haben Sie Fragen zum Pfandsystem in Österreich?

Sie sind vom Einwegpfand in Österreich betroffen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine Terminvereinbarung zu einem individuellen Beratungsgespräch.

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